Deutschland will bis 2045 klimaneutral werden. Hierzu muss es eine grundlegende Veränderung in allen Sektoren, also auch im Verkehr geben. Aus diesem Grund verwundert es nicht, dass das Bundesministerium für Digitales und Verkehr die Umstellung des Straßenverkehrs auf klimaschonende Nutzfahrzeuge fördert. Bisher ist die Anschaffung 1200 Fahrzeuge auf Elektro- und Wasserstoffantrieb und 1500 Ladepunkte gefördert (KsNI-Richtlinie). Natürlich zählen zu diesen Nutzfahrzeugen auch zahlreiche LKWs, die auf klimafreundliche Kraftstoffe setzen.
Was fördert der BMDV konkret?
Zunächst kann man festhalten, dass vorwiegend Unternehmer, Vereine und Kommunen Anträge stellen können, die den Ausbau klimafreundlicher Nutzfahrzeuge auf den Straßen fördern. Es gibt aktuell drei Segmente, die besonders förderfähig sind:
1. Klimafreundliche Nutzfahrzeuge wie zum Beispiel LKWs
Nach Informationen des BMDV wird sowohl die Anschaffung als auch die Umrüstung von LKWs und anderen Nutzfahrzeugen sowie Sonderfahrzeugen der EG-Fahrzeugklasse N mit Straßenzulassung gefördert. Hierbei unterscheidet man drei Klassen:
Klasse N1: Kraftfahrzeuge mit zulässiger Gesamtmasse von 3,5 Tonnen
Klasse N2: Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 bis 12 Tonnen
Klasse N3: Kraftfahrzeuge mit zulässiger Gesamtmasse über 12 Tonnen
Bei den Antrieben setzt man vorwiegend auf Elektro- und Wasserstoff. Bei der Umrüstung werden vor allem Dieselkraftfahrzeuge gefördert, die auf Elektro- oder Wasserstoffantrieb umgestellt werden. Gefördert werden vorwiegend Fahrzeuge im Straßengüterverkehr, die Güter und Waren über unsere Straßen an einen Zielort bringen.
2. Ladestationen
Es nützt ja nichts, wenn wir einen LKW oder ein anderes Nutzfahrzeug auf die neuen Antriebe umrüsten, aber man nirgendwo tanken kann. Hierbei wäre es am besten, wenn man die Fahrzeuge gleich direkt im Betrieb oder auf anderen privaten Standorten aufladen könnte. Aus diesem Grund werden vorwiegend Tank- und Ladeinfrastruktur auf privaten Standorten gefördert. In Sonderfällen ist auch auf fremden Grundstücken eine Installation möglich, wenn die Genehmigung des Eigentümers vorliegt. Beim Wasserstoff muss man noch beachten, dass mindestens 50% des Wasserstoffs aus grüner Energie stammen muss.
3. Machbarkeitsstudien und Forschung
Klar ist bei dem Thema klimafreundlicher Verkehr, dass wir noch nicht am Ende sind und weiterhin Forschung benötigen. Es ist klar, dass wir nicht alle Elektrofahrzeuge fahren können. Schließlich benötigen wir hierfür seltene Metalle, die nicht im unendlichen Maße auf der Erde zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund werden beispielsweise Forschungsprojekte zu alternativen Kraftstoffen oder alternativen Antrieben gefördert. Ebenso muss man vor der Projektplanung genau wissen, ob dies überhaupt durchgeführt werden kann bzw. machbar ist. Hierfür werden auch sogenannte Machbarkeitsstudien gefördert, die vorwiegend von Kommunen und größeren Unternehmen genutzt werden.
Was muss man tun, um eine Förderung zu erhalten?
Die Website des BMDV hat hier einen konkreten Ratgeber auf der Website, wo man sich durchklicken kann. Dort erfährt man alles, was nötig ist, um bei bestehenden Förderprojekten einen Zuschlag zu erhalten. Die Frist für neue LKWs und andere Nutzfahrzeuge lief zwar im August 2022 aus. Jedoch ist der Erfolg der Förderung sichtbar und so wird es sicher im nächsten Jahr eine neue Förderrunde geben, wo Sie eventuell auch für Ihr Fahrzeug oder Ihre Ladesäule einen Antrag stellen können.
Neue Fahrzeuge – Lohnt sich eine LKW-Versicherung?
Nun ist jedem klar, dass auch neue klimafreundliche Fahrzeuge kaputtgehen können. Schließlich können auch die Fahrer einen Unfall bauen, bei dem fremdes Eigentum oder eine Person zu Schaden kommen kann. Überdies sehen wir vermehrt Umweltkatastrophen als Folge des Klimawandels, die auf extremen Wetterlagen (Stürmen, Flut etc.) basieren. So ist ein Steinschlag durch einen Sturm etc. nicht mehr selten. Hier lohnt es sich als Unternehmen, eine gewerbliche Versicherung für klimafreundliche Lastkraftwagen (LKWs) abzuschließen. Eine Vollkaskoversicherung übernimmt auch Schäden durch eigenes Verschulden oder Vandalismus etc.
Besonderheiten bei Elektro-LKW
Nun ist die Zahl an Ladestationen in Deutschland noch nicht so riesig, in der Folge bleibt das ein oder andere Fahrzeug auch mal stehen. Hierbei ist der Abschleppvorgang bei E-LKWs wesentlich komplexer als bei gewöhnlichen Fahrzeugen, da der Motor durch den Transport beschädigt werden kann. Bei einer LKW-Versicherung kann man sowohl die Ladesäulen als auch das sachgemäße Abschleppen des Fahrzeugs mitversichern lassen.
„Elektroautos gehört die Zukunft“
Elon Musk, der Chef des Elektro-Automobilherstellers TESLA sagt: „Elektroautos gehört die Zukunft“ und er hat damit absolut recht. Rohstoffe wie Öl und Gas sind knapp und teilweise schon jetzt nicht mehr bezahlbar. Elektroautos nehmen nur Strom, der auch aus Wind-, Solar-, Bio- oder Kernenergie stammen kann. Somit sind Elektroautos nicht so abhängig von den fossilen Rohstoffen, deren Vorkommen auf dem Planeten dem Ende neigen. Ebenso machen Elektroautos weniger Lärm und sind mobile Kraftwerke. Schließlich kann man Elektroautos nicht nur im Strom laden, sondern wenn nötig den Strom bei Bedarf auch wieder ins Netz geben.
Elektroautos werden immer beliebter
Laut der Website Statista.com werden Elektroautos immer beliebter, während im Jahr 2012 gerade mal knapp über 4000 Elektroautos zugelassen wurden. Sind aktuell über 687.000 Elektrofahrzeuge auf Deutschlands Straßen unterwegs (Stand: April 2022). Hierunter sind natürlich auch Nutzfahrzeuge wie E-LKWs. Es ist also nur eine Frage der Zeit, bis alle Fahrzeuge in Deutschland mit Elektro-, Wasserstoff- oder Hybrid-Antrieben fahren. Um die Klimaziele zu erreichen, müssen die Emissionen im Verkehr um 30 bis 45 % senken. Dies kann nur gelingen, wenn Unternehmer und Kommunen anpacken und mithilfe der Unterstützung durch das BMDV auf klimafreundliche Fahrzeuge und deren Ladestationen umsteigen.