Entwicklung der Maut seit ihrer Einführung
Bereits seit 2005 muss in Deutschland für gewerbliche LKW auf Autobahnen Maut gezahlt werden. Mit der Einführung der Mautpflicht für alle Bundesstraßen im Jahr 2018 wurde diese Abgabe für eine Vielzahl an Lastkraftwagenfahrern und Firmen bedeutsam. Nun hat das Bundesverkehrsministerium einen Entwurf zur erneuten Überarbeitung und Veränderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes vorgelegt. Bisher setzt sich die LKW-Maut aus den Infrastrukturkosten, den Lärmbelastungskosten und den Luftverschmutzungskosten zusammen. Diese Zusammensetzung verändert sich nicht, doch in Zukunft soll der zu zahlende Betrag stärker vom Fahrzeug abhängig sein, wie es auch bei den Kosten für eine Versicherung der Fall ist.
Zukünftige Berechnung laut Entwurf
Der Berechnung der Infrastrukturkosten liegen die Anzahl der Achsen sowie das Gewicht des Fahrzeugs zugrunde. Auf die Berechnung dieses Teilsatzes hat die vorgeschlagene Gesetzesänderung keine Auswirkungen, die Höhe der Abgaben soll allerdings steigen. Bisher müssen zum Beispiel für einen Lastkraftwagen der Euro-Schadstoffklasse 6 mit vier Achsen und einem Gewicht von mehr als 18 Tonnen 16,9 Cent als Mautsatz-Anteil für die Infrastruktur gezahlt werden. Insgesamt beträgt der Mautsatz 18,3 Cent, ab 2023 soll er 19,0 Cent betragen.
Bei der Ermittlung der Kosten für die Lärmbelästigung und Luftverschmutzung soll es hingegen Veränderungen geben. Bisher waren die Kosten für diese Mautsatz-Anteile nur von der Euro-Schadstoffklasse abhängig. Die Gewichtsklasse und die Anzahl der Achsen waren für die Berechnung irrelevant. Für einen Lkw mit einem Gewicht von 8 Tonnen und zwei Achsen muss dementsprechend aktuell der gleiche Betrag gezahlt werden wie für einen 20-Tonner mit 4 Achsen, nämlich in der Euro-Schadstoffklasse 6 0,2 Cent pro Kilometer für die Lärmbelästigung und 1,2 Cent um die Kosten für die Luftverschmutzung zu decken.
Ab 2023 sollen diese Beträge vom Gewicht des Lastkraftwagens und der Anzahl der Achsen abhängig sein. Auch hier zeigt sich die generelle Mauterhöhung, denn statt 0,2 Cent sollen pro Kilometer mindestens 1,2 Cent Lärmbelästigungskosten gezahlt werden, auch der Preis für die Luftverschmutzung wird steigen.
Zur Durchsetzung der Gesetzesänderung und damit der Erhöhung der Maut ist die Zustimmung des Bundesrates nicht notwendig. Somit wird sie am 1. Januar 2023 in Kraft treten können.
Gründe für die Mauterhöhung
Dass die Mautsätze bei Fahrzeugen mit einem im Vergleich zu anderen LKW geringen Schadstoffausstoß niedriger sind, sorgt für wirtschaftliche Vorteile jener Unternehmen, die verstärkt emissionsarme Lastkraftwagen einsetzen. Zudem ist es politisch gewollt, dass durch die Maut ein größerer Anteil an Gütern auf dem Wasser oder der Schiene transportiert wird und so der Schadstoffausstoß reduziert wird. Diese Maßnahme soll dem Erreichen der Klimaziele dienen, vor allem da mit den Einnahmen klimafreundlichere Mobilität gefördert werden kann. In der entsprechenden EU-Richtlinie ist vorgesehen, dass die LKW-Maut zur Finanzierung der Verkehrswende und dem damit einhergehenden Infrastrukturumbau eingesetzt werden soll. Auch die Betreibergesellschaften des Eisenbahngüterverkehrs hatten gefordert, durch eine Erhöhung der LKW-Maut den Gütertransport auf der Schiene konkurrenzfähig gegenüber dem Transport auf der Straße zu machen.
Welche Bedeutung und Auswirkungen haben die Mauterhöhung und die veränderte Berechnung?
Vor allem im ländlichen Raum wird es kaum möglich sein, den Güterverkehr innerhalb weniger Jahre von der Straße auf die Schiene und die Wasserwege zu verlagern. Daher wird der Transport per LKW relevant bleiben, sodass die Bundesregierung ein Interesse am Einsatz emissionsärmerer Fahrzeuge hat. Entsprechend zahlen diejenigen, die weniger Emissionen verursachen, auch weniger Maut. Diese Neuerung ist auch für Speditionen und andere Unternehmen gerecht, besonders im Bereich der Kosten für Luftverschmutzung und Lärmbelästigung.
Dass derjenige, der einen geringeren Einfluss nimmt, weniger zahlt, gilt im Teilbereich der Infrastrukturkosten schon seit Jahren. Hier wird bereits in Gewichtsklassen unterteilt. Ein kleinerer und leichterer LKW beansprucht die Infrastruktur in geringerem Maße, somit muss der Verursacher auch einen niedrigen Preis bezahlen. Dieses Prinzip soll nun wie erläutert auch bei den übrigen Maut-Anteilen umgesetzt werden. Da der Reifenabrieb mit höherem Gewicht und größerer Reifenanzahl zunimmt, steigt der Mautsatz mit Gewicht und Achsenzahl des Fahrzeugs. Ein LKW mit geringem Schadstoffausstoß wirkt sich dadurch auch auf die Finanzen eines Unternehmens positiv aus. Fahrzeuge, deren Nutzung keine Emissionen freisetzt, sind mautfrei. Wenn die Anforderungen der Bundesregierung an klimafreundlicheren Güterverkehr bei der Wahl der Fahrzeuge berücksichtigt werden, kann ein Unternehmen die Ausgaben für die Maut vergleichsweise gering halten und wird weniger stark von der Mauterhöhung getroffen. Oftmals können für Fahrzeuge, die in Hinblick auf die Mautkosten günstig sind, auch gewerbliche Versicherungen zu besonders guten Konditionen abgeschlossen und so weitere Kosten eingespart werden.
Die aktuelle Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag, zusätzlich zu den bereits geschilderten Veränderungen des Mautgesetzes, angekündigt, eine CO2-Differenzierung der Maut einzuführen. Die Höhe des Beitrags soll also konkret vom CO2-Ausstoß eines Fahrzeugs abhängig gemacht werden. Diese Neuerung wird jedoch im neuen Gesetzesentwurf noch nicht realisiert. Falls die Forderung durchgesetzt werden sollte, würden für Fahrzeuge, die den strengen Anforderungen der höheren Euro-Schadstoffklassen nicht gerecht werden, die Mautsätze erneut steigen.