Verband fordert Entschärfung des Sonntagsfahrverbotes für Lastkraftwagen
Die Corona-Fallzahlen in Deutschland steigen stark an. Hinter jeder dieser Zahlen steht ein Mensch, der in Quarantäne muss – und natürlich betrifft das auch LKW-Fahrer. Hält der Trend an, könnte ein heftiger Personalmangel in der Branche die Folge sein. Und das bedeutet für Verbraucher und Handel: Dringend benötigte Waren erreichen ihr Ziel nicht oder erst sehr verspätet. Im schlimmsten Fall heißt das, die Regale in Supermärkten bleiben leer und die Versorgung mit Lebensmitteln gerät ins Stocken. Ein Ausgleich könnte eine Lockerung des Sonntagsfahrverbotes für LKW sein. Das hat zumindest der Handelsverband Deutschland zur Diskussion gestellt – und bereits erste Erfolge verzeichnet.
Bislang dürfen Lastwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen an Sonn- und Feiertagen zwischen 0 und 22 Uhr keine gewerblichen Fahrten antreten. Von dieser Regel gibt es nur wenige Ausnahmen. Insbesondere dürfen leicht verderbliche Lebensmittel wie Milch, Fleisch oder Gemüse transportiert werden. Diese Produkte bilden jedoch nicht den gesamten Bedarf an Lebensmitteln ab. Weniger leicht vergebliche Waren, wie Brot oder Nudeln, müssen im Lager bleiben – werden aber genauso dringend benötigt. Hinzu kommt, dass zwar der Transport verderblicher Waren an sich erlaubt ist, jedoch die Belieferung von Supermärkten an Sonn- und Feiertagen verboten ist.
Und hier könnte es, so der Handelsverband Deutschland, zu Problemen kommen. Steigen die Infektionszahlen, haben sowohl die Logistik-Branche als auch der Handel wahrscheinlich mit Personalausfällen zu kämpfen. Das heißt: Am Montagmorgen kommt es zu einer Überlastung des Systems, denn es werden sowohl LKW-Fahrer als auch Waren-Verräumer in den Supermärkten gebraucht. Diese Situation könnte entspannt werden, wenn das Fahrverbot vorübergehend gelockert würde. Natürlich müsse nicht nur das Fahren erlaubt werden, sondern zusätzlich die Arbeit an Sonn- und Feiertagen.
Mit seiner Forderung will der Spitzenverband des Handels also die Versorgung mit Lebensmitteln in Deutschland sicherstellen. Die Lockerung habe vor allem einen Effekt: Fahrten könnten flexibler geplant und damit vorhandenes Personal flexibler eingesetzt werden. Die Ausnahme müsse laut Verband sowohl für die Fahrer als auch für das übrige Personal in Handel und Logistik gelten.
Bayern und NRW und gehen voran
Erste Bundesländer sind in dieser Sache auch schon vorangegangenen. So haben Bayern und NRW das Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen bereits befristet bis zum 30 Mai gelockert. In beiden Bundesländern gilt die Regel allerdings nicht für alle gewerblichen Fahrten von LKW. Die Lockerung beschränkt sich lediglich auf den Transport von Lebensmitteln und Hygiene-Produkten.
Da die Überwachung des Verkehrs auf Autobahnen Länder-Sache ist, müssen nun in den Augen des Handelsverbandes die übrigen 14 Bundesländer nachziehen. Sonst besteht die Gefahr, dass in Deutschland ein Flickenteppich entsteht, der viele Unsicherheiten bei Fahrern und Unternehmen wachsen lässt. Insbesondere ist Rechtssicherheit wichtig, wenn es um die Versicherung geht. Sie greift schließlich nur, wenn alle gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden.
Und dass Handeln geboten ist, zeigen die Zahlen aus der Logistik-Branche. Verbände melden bereits einen Krankenstand zwischen fünf und zehn Prozent, Tendenz stark steigend. Im Rahmen der Omikron-Welle wird erwartet, dass bis zu einem Drittel des Personals vorübergehend nicht zur Verfügung stehen könnte. Eine Zahl, die sich deutlich bemerkbar machen wird, sollten die Engpässe nicht abgefangen werden können.