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Die Frachtführerhaftpflichtversicherung: Wichtiger Schutz für Transportunternehmen
Die Haftpflichtversicherung für Frachtführer gilt für alle versicherungspflichtigen und nicht versicherungspflichtigen Transporte innerhalb Deutschlands oder der EU. Sie tritt bei Verlust oder Beschädigung der von Ihnen transportierten Fracht ein. Ebenfalls Bestandteil der Frachtführerhaftung ist eine transportbedingte Zwischenlagerung.
Wer tagtäglich auf Deutschlands Straßen unterwegs ist und Fracht transportiert, kennt die vielfältigen Gründe, die zu einem Verlust oder einer Beschädigung der Fracht führen können: Z.B. ein Unfall Ihres LKWs oder eine Leckage aber auch Naturgewalten wie Sturm, Blitzschlag, Brand oder gar eine Explosion. Und leider muss man als Frachtführer auch mit Diebstahl, Vandalismus oder Unterschlagung rechnen. Von einem selbstverschuldeten Verlust ganz zu schweigen.
Wichtig zu wissen: Die Frachtführerhaftpflichtversicherung übernimmt nicht nur die Kosten für die verloren gegangene oder beschädigte Fracht, sondern auch die Kosten für gerechtfertigte Schadenersatzansprüche. Sind Schadenersatzforderungen unberechtigt, hilft Ihnen die Frachtführerhaftpflicht diese abzuwehren, indem sie Anwalt und Prozesskosten übernimmt. Bei manchen Tarifen werden auch die Kosten für das Bergen der verlorenen Fracht sowie Aufräumungs- und Beseitigungskosten erstattet.
Übrigens besteht in der Frachtführerhaftpflicht-Versicherung auch die Möglichkeit, Gefahrguttransporte und auch Fahrzeug-, Maschinen- oder Schwerguttransporte zu versichern.