Die wichtigen 5 LKW-Klassen in der Europäischen Union
28.03.2025
In der Europäischen Union (EU) werden Lastkraftwagen (Lkw) basierend auf ihrem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) in verschiedene LKW-Klassen nach Gewicht eingeteilt. Diese Klassifizierung ist entscheidend für Aspekte wie Fahrerlaubnis, Versicherung, Straßenzulassung und Mautgebühren. Im Folgenden werden die einzelnen Gewichtsklassen, ihre Besonderheiten sowie relevante Vorschriften erläutert.
Themen
1. Kleinlaster (bis 3,5 Tonnen)
Diese Fahrzeuge werden oft als Transporter oder Kleinlaster bezeichnet und können mit einem Führerschein der Klasse B gefahren werden. Sie sind von der Lkw-Maut befreit und unterliegen weniger strengen Vorschriften hinsichtlich Lenk- und Ruhezeiten.
Besonderheiten:
Versicherung: In der Regel günstiger als bei schwereren Lkw-Klassen, da sie oft als Pkw eingestuft werden.
Straßenzulassung: Ähnelt der von Pkw, jedoch können je nach Aufbau und Nutzung spezifische Anforderungen gelten.
2. Leichte Lkw (3,5 bis 7,5 Tonnen)
Diese Kategorie umfasst kleinere Lkw, die häufig im regionalen Verteilerverkehr eingesetzt werden. Für das Führen dieser Fahrzeuge ist ein Führerschein der Klasse C1 erforderlich.
Besonderheiten:
Versicherung: Die Prämien sind höher als bei Kleinlastern, da das Risiko aufgrund des höheren Gewichts steigt.
Straßenzulassung: Es gelten spezifische technische Anforderungen, insbesondere hinsichtlich Bremsen und Beleuchtung.
Mautpflicht: In Deutschland sind Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) über 3,5 Tonnen mautpflichtig.
3. Mittelschwere Lkw (7,5 bis 18 Tonnen)
Die Lkw in den mittelschweren LKW-Klassen werden häufig für den nationalen Güterverkehr genutzt. Der Führerschein der Klasse C ist erforderlich.
Besonderheiten:
Versicherung: Die Kosten steigen mit dem Gewicht des Fahrzeugs und variieren je nach Einsatzgebiet und Ladung.
Straßenzulassung: Strengere technische Kontrollen und regelmäßige Sicherheitsprüfungen sind vorgeschrieben.
Mautpflicht: Diese Fahrzeuge unterliegen der Lkw-Maut, wobei die Gebühren nach Gewichtsklassen gestaffelt sind.
4. Schwere Lkw (über 18 Tonnen)
Schwere Lkw sind das Rückgrat des internationalen Güterverkehrs. Für das Führen ist ein Führerschein der Klasse CE erforderlich.
Besonderheiten:
Versicherung: Hohe Prämien aufgrund des erhöhten Risikos und der möglichen Schadenshöhe.
Straßenzulassung: Umfassende technische Prüfungen und Einhaltung strenger EU-Richtlinien sind erforderlich.
Mautpflicht: Die Mautgebühren steigen mit dem Gewicht und der Achszahl des Fahrzeugs. Bei Fahrzeugen über 18 Tonnen ist zusätzlich die Anzahl der Achsen relevant (bis 3 Achsen, 4 Achsen oder ab 5 Achsen).
5. Lang-Lkw (EuroCombi)
Diese Fahrzeuge überschreiten die üblichen Längen- und Gewichtsbeschränkungen und werden in einigen EU-Ländern getestet oder eingesetzt.
Besonderheiten:
Versicherung: Spezialisierte Policen sind erforderlich, da diese Fahrzeuge besondere Risiken bergen.
Straßenzulassung: Spezielle Genehmigungen und Streckenzulassungen sind notwendig. In Deutschland dürfen Lang-Lkw die herkömmlichen Achslasten und Gesamtmassen nicht überschreiten; das maximale Gesamtgewicht beträgt 40 Tonnen, im Kombinierten Verkehr 44 Tonnen.
Grenzüberschreitender Verkehr: Einsätze sind nur möglich, wenn zwischen den beteiligten Staaten entsprechende Vereinbarungen bestehen. Beispielsweise gibt es zwischen Deutschland und den Niederlanden sowie Dänemark solche Abkommen.
Allgemeine Hinweise zu den LKW-Klassen
Technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm): Seit dem 1. Dezember 2023 ist die tzGm maßgeblich für die Mautberechnung und nicht mehr das zulässige Gesamtgewicht (zGG). Fahrer müssen vor Fahrtantritt sicherstellen, dass die korrekte tzGm im Fahrzeuggerät eingestellt ist.
Achszahl: Bei Fahrzeugen in den LKW-Klassen mit einer tzGm über 18 Tonnen ist die Angabe der Achszahl für die Mautberechnung erforderlich.
EU-weite Unterschiede: Obwohl es EU-Richtlinien gibt, können nationale Vorschriften hinsichtlich Gewichtsbeschränkungen und Zulassungen variieren. Beispielsweise erlaubt Deutschland für schwere Lkw ein maximales Gesamtgewicht von 40 Tonnen, während in den Niederlanden bis zu 50 Tonnen zulässig sind.
Die Einhaltung der jeweiligen Vorschriften und regelmäßige Überprüfung der Fahrzeugdaten sind essenziell, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.
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