Die wichtigen 5 LKW-Klassen in der Europäischen Union

In der Europäischen Union (EU) werden Lastkraftwagen (Lkw) basierend auf ihrem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) in verschiedene LKW-Klassen nach Gewicht eingeteilt. Diese Klassifizierung ist entscheidend für Aspekte wie Fahrerlaubnis, Versicherung, Straßenzulassung und Mautgebühren. Im Folgenden werden die einzelnen Gewichtsklassen, ihre Besonderheiten sowie relevante Vorschriften erläutert.

LKW-Klassen nach Gewicht

1. Kleinlaster (bis 3,5 Tonnen)

Diese Fahrzeuge werden oft als Transporter oder Kleinlaster bezeichnet und können mit einem Führerschein der Klasse B gefahren werden. Sie sind von der Lkw-Maut befreit und unterliegen weniger strengen Vorschriften hinsichtlich Lenk- und Ruhezeiten.

Besonderheiten:

2. Leichte Lkw (3,5 bis 7,5 Tonnen)

Diese Kategorie umfasst kleinere Lkw, die häufig im regionalen Verteilerverkehr eingesetzt werden. Für das Führen dieser Fahrzeuge ist ein Führerschein der Klasse C1 erforderlich.

Besonderheiten:

3. Mittelschwere Lkw (7,5 bis 18 Tonnen)

Die Lkw in den mittelschweren LKW-Klassen werden häufig für den nationalen Güterverkehr genutzt. Der Führerschein der Klasse C ist erforderlich.

Besonderheiten:

4. Schwere Lkw (über 18 Tonnen)

Schwere Lkw sind das Rückgrat des internationalen Güterverkehrs. Für das Führen ist ein Führerschein der Klasse CE erforderlich.

Besonderheiten:

5. Lang-Lkw (EuroCombi)

Diese Fahrzeuge überschreiten die üblichen Längen- und Gewichtsbeschränkungen und werden in einigen EU-Ländern getestet oder eingesetzt.

Besonderheiten:

Allgemeine Hinweise zu den LKW-Klassen

Die Einhaltung der jeweiligen Vorschriften und regelmäßige Überprüfung der Fahrzeugdaten sind essenziell, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.